Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften


Wer uns mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen.

Unsere Tätigkeiten dienen zwei Zielen: dem Werterhalt bzw. der Wertsteigerung der uns anvertrauten Immobilien sowie der langfristigen, vertrauensvollen Beziehung zu unseren Auftraggebern.

Allgemeine Verwaltung
  • Überwachung der Hausmeister und Hausreinigung
  • Besprechung mit Verwaltungsbeiräten
  • Belegprüfung
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Führung eines Beschlussprotokollbuches
  • Durchführung der Beschlüsse
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmässigen Durchführung.
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen.
  • Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträgen.
  • Beendigung, insbesondere Kündigung von Verträgen.
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr aller Vertreter der Wohnungseigentümer.
  • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer.

Technische Verwaltung
  • Regelmäßige Kontrolle des Zustands der Wohnanlage
  • Durchführung der für die ordnungsmässige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen).
  • Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Erstellen von Leistungsverzeichnissen
  • Vergabegespräche
  • Überwachung von Instandhaltung und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Abnahme von Bauleistungen
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

Kaufmännische Verwaltung
  • Kontoführung des Gemeinschaftskontos
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Abwicklung des Rechnungswesens
  • Rechnungsprüfung
  • Zahlungsverkehr
  • Überwachung der Liquidität
  • Mahnwesen
  • Erstellen des Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Erstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. §35 a EStG

Wir sind im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar. Sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.